In der heutigen dynamischen Geschäftswelt ist es für junge Unternehmen und Start-ups essentiell, einen erfolgreichen Markteintritt zu gewährleisten. Hier kommt der „Go-to-Market Gutschein“ der Landesregierung ins Spiel – ein Förderangebot, das speziell darauf abzielt, Unternehmen beim Markteintritt zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Erfahre in unserem Blogbeitrag, inwiefern Dein Unternehmen von dem Förderangebot profitieren kann und wie Du den Antrag stellen kannst. Los geht’s!
Was ist der Go-to-Market Gutschein?
Wer kann profitieren?
Dieses Förderangebot richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups, die innovative Projekte realisieren und ihre Marktchancen verbessern möchten. Besonders im Fokus stehen dabei Unternehmen aus den Bereichen Technologie, Medien und Kreativwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
- Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung:
- Softwareerstellung
- Hardwareentwicklung
- Produktdesign
- Interfacedesign (UI/UX)
- Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
- Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug:
- Geschäftsmodellentwicklung
- Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen
- Marketing und Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp, einschließlich Lizenzgebühren
- Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie
Welche Vorteile bietet der Gutschein?
- Finanzielle Unterstützung: Der Gutschein deckt einen erheblichen Teil der Kosten, die bei der Markteinführung anfallen, wie beispielsweise Marketing, Vertrieb und PR-Maßnahmen.
- Know-how und Beratung: Neben der finanziellen Förderung erhalten Unternehmen Zugang zu einem Netzwerk von Experten und Beratern, die sie bei der strategischen Planung und Umsetzung ihrer Markteintrittsstrategien unterstützen.
- Netzwerk und Kontakte: Durch das Förderprogramm können Unternehmen wertvolle Kontakte knüpfen und sich mit anderen innovativen Unternehmen und potenziellen Geschäftspartnern vernetzen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung für den Got-to-Market Gutschein ist relativ einfach und erfolgt in mehreren Schritten:
- Projektbeschreibung: Unternehmen müssen eine detaillierte Beschreibung ihres Projekts einreichen, inklusive der geplanten Markteintrittsstrategien und der erwarteten Kosten.
- Prüfung und Bewertung: Die eingereichten Anträge werden von einer Fachjury geprüft und bewertet. Dabei wird besonders auf die Innovationskraft und das Marktpotenzial des Projekts geachtet.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die ausgewählten Unternehmen den Gutschein und können mit der Umsetzung ihrer Markteintrittsstrategien beginnen.