Barrierefreie Webseiten
Ab Juni 2025 gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit von Webseiten. Steigere die Benutzerfreundlichkeit, erreiche neue Zielgruppen und verbessere Deine Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Webseiten von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von möglichen Einschränkungen wie Seh-, Hör- und Mobilitätsbeeinträchtigungen.
Screenreader-Nutzer benötigen etwa gut strukturierte Inhalte, sehbehinderte Personen profitieren von kontrastreichen Farbwelten und Menschen mit motorischen Einschränkungen müssen Webseiten ohne Maus bedienen können.
Eine klare und logische Gliederung, verständliche Sprache und technische Anpassungen machen Webseiten für alle zugänglich und erleichtern die Navigation.
Bei Pinien Art & Media achten wir darauf, dass unsere Webseiten nicht nur optisch überzeugen, sondern auch funktional barrierefrei sind. Das beginnt bereits bei der Planung und Konzeption:
- Farben und Kontraste werden so gewählt, dass sie für Menschen mit Sehschwäche gut erkennbar sind.
- Klare, große Schriftarten und eine verständliche Struktur erleichtern die Lesbarkeit.
- Alternativtexte für Bilder sorgen dafür, dass auch Screenreader-Nutzer alle Inhalte erfassen können.
- Intuitive Navigation, die sowohl mit Maus als auch mit der Tastatur problemlos bedienbar ist.
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass eine Website nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch das Nutzererlebnis verbessert.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen digital anbieten. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören unter anderem technische Produkte, digitale Dienstleistungen, Webseiten und Apps.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer nach diesem Stichtag neue digitale Angebote in den Verkehr bringt oder Online-Dienste bereitstellt, muss sicherstellen, dass diese barrierefrei sind.
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen befreit. Die Gesetzgeber gehen davon aus, dass die Umsetzung für diese Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung darstellen könnte.
Mittlere Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz von unter 10 Millionen Euro erzielen, können sich unter bestimmten Bedingungen von einzelnen Anforderungen befreien lassen. Dafür müssen sie jedoch begründen, warum die Umsetzung für sie nicht machbar ist.
Bei Pinien Art & Media achten wir darauf, dass unsere Webseiten nicht nur optisch überzeugen, sondern auch funktional barrierefrei sind.
Zu unseren Leistungen gehören:
Wir analysieren Deine Webseite und erstellen einen detaillierten Maßnahmenplan.
Unsere Experten optimieren das Design, die Navigation und die technischen Funktionen für eine barrierefreie Nutzung
Wir testen Deine Webseite mit verschiedenen Tools und realen Nutzergruppen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Wir bieten Schulungen für dein Team an, damit Barrierefreiheit von Anfang an in den digitalen Prozessen verankert wird.
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